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Das Gesundheitswesen in den USA ist teuer. Leistungen gibt es in der Regel nur gegen Vorkasse.

Zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten besteht kein Sozialhilfeabkommen, d.h., die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Barmer, DAK, IKK u.a.) zahlen keine Behandlungskosten, die in den USA entstanden sind. Die meisten Privatkrankenkassen haben US-Leistungen ebenfalls ausgeschlossen.

Aufgrund der möglichen finanziellen Risiken, die eine ärztliche Behandlung in sich birgt, ist es unbedingt notwendig, für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Auslandskrankenversicherungen bieten u.a. Sparkassen, der ADAC und Private Krankenkassen (z.B. HUK 24) an. Die Preise sind unterschiedlich, die versicherten Leistungen auch. Es ist empfehlenswert, darauf zu achten, ob in der Versicherung eine Auslandsrückholung eingeschlossen ist und zu welchen Konditionen die Auslandsrückholung gewährt wird.

Im Krankheitsfall müssen in den USA die Kosten verauslagt werden. Nach der Rückkehr nach Europa kann man dann seine Kosten gegenüber der Versicherung geltend machen.



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