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Grundsätzlich ist bei einem Unfall mit Personenschaden immer die Polizei hinzuzuziehen. Auch bei einem Unfall mit Sachschaden empfielt sich die Hinzuziehung der Polizei, nicht zuletzt auch deswegen, weil in den USA zahlreiche Autos ohne jeden Versicherungsschutz umherfahren.

Die bundesweit einheitliche Notrufnummer ist die 911.

Im Falle einer notwendigen Reparatur - auch wenn kein Unfall vorliegt - ist immer vor der Erteilung des Reparaturauftrags der Vermieter zu verständigen. Oftmals tauscht der Vermieter das Fahrzeug aus und stellt ein Ersatzfahrzeug. Willigt der Vermieter in eine Reparatur vor Ort ein, sollte man in jedem Fall die Einwilligung schriftlich dokumentiern (am besten per Fax), da ansonsten die Wahrscheinlichkeit, jemals die verauslagten Reparaturkosten wiederzuerhalten, ausgesprochen gering sind.

Machen Sie im Falle eines Unfalls mit Personenschaden oder gar mit tödlichem Ausgang keine Aussagen bei der Polizei ohne Anwalt und Dolmetscher. Unterschreiben Sie keinesfalls ein Protokoll, daß nicht übersetzt ist.



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